Geltungsbereich der Vignette in Österreich
Die österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz wird von der ASFINAG betrieben und umfasst über 2.200 Kilometer. Für die Nutzung dieser Strecken ist eine gültige Vignette verpflichtend. Die Vignette gilt auf allen Autobahnen (Autobahnen sind mit einem blauen Schild und einem weißen A plus Nummer gekennzeichnet) und Schnellstraßen (Schnellstraßen sind mit einem grünen Schild und einem weißen S plus Nummer gekennzeichnet). Ohne gültige Vignette drohen empfindliche Strafen.
Diese Seite informiert Sie umfassend über den Geltungsbereich der Vignette, zeigt die Aufteilung der Autobahnen nach Bundesländern und erklärt wichtige Besonderheiten und Ausnahmen, die Sie beim Fahren in Österreich beachten sollten.
Autobahnen nach Bundesländern
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte in den neun österreichischen Bundesländern, auf denen die Vignettenpflicht gilt:
| Bundesland | Wichtige Autobahnen & Schnellstraßen | Gesamtlänge (km) |
|---|---|---|
| Wien | A23 (Südosttangente), A4 (Ostautobahn) | ca. 50 |
| Niederösterreich | A1 (Westautobahn), A2 (Südautobahn), A21 (Wiener Außenring Autobahn), S1 (Wiener Außenring Schnellstraße) | ca. 550 |
| Oberösterreich | A1 (Westautobahn), A8 (Innkreisautobahn), A9 (Pyhrnautobahn) | ca. 430 |
| Salzburg | A1 (Westautobahn), A10 (Tauern Autobahn), A8 (Innkreisautobahn) | ca. 320 |
| Tirol | A12 (Inntal Autobahn), A13 (Brenner Autobahn)* | ca. 280 |
| Vorarlberg | A14 (Rheintal/Walgau Autobahn), S16 (Arlberg Schnellstraße) | ca. 120 |
| Kärnten | A2 (Südautobahn), A10 (Tauern Autobahn), S37 (Klagenfurter Schnellstraße) | ca. 250 |
| Steiermark | A2 (Südautobahn), A9 (Pyhrnautobahn), S6 (Semmering Schnellstraße) | ca. 460 |
| Burgenland | A4 (Ostautobahn), S31 (Burgenland Schnellstraße) | ca. 110 |
Lokale Besonderheiten und wichtige Hinweise
- Brenner Autobahn (A13): Diese Strecke ist nicht über die Vignette abgedeckt. Für die Nutzung ist eine separate Streckenmaut zu entrichten, die elektronisch oder an Mautstellen bezahlt wird.
- Tunnel mit Zusatzgebühren: Einige Tunnel wie der Gleinalmtunnel (A9), der Katschbergtunnel (A10) und der Arlbergtunnel (S16) erheben eine zusätzliche Tunnelmaut, unabhängig von der Vignette.
- Straßen ohne Vignettenpflicht: Nicht alle Autobahnen und Schnellstraßen benötigen eine Vignette. Insbesondere kurze Zufahrten, Umfahrungen oder Stadtautobahnen wie die Wiener Außenring Schnellstraße S1 können Ausnahmen sein. Bitte vor Fahrtbeginn informieren.
- Grenzübergänge: Die Vignette ist nur innerhalb Österreichs gültig. Für die Einreise aus Nachbarländern benötigen Fahrzeuge die Vignette ab der ersten Vignettenpflichtigen Strecke im Inland. An Grenzübergängen sind oft Hinweisschilder zur Vignettenpflicht angebracht.
- Winterregelungen: Im Winter gelten besondere Vorschriften, z.B. Schneekettenpflicht auf bestimmten Strecken. Die Vignette bleibt aber für die Autobahnnutzung verpflichtend.
- Besonderheiten für LKW und Nutzfahrzeuge: Für schwere Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gilt statt der Vignette die kilometerabhängige Maut (GO-Maut). Motorräder sind von der Maut ausgenommen, benötigen aber dennoch spezielle Vignetten.
- Motorräder: Motorräder brauchen eine spezielle Vignette, die günstiger ist als für PKW. Die Geltungsbereiche sind identisch, die Vignette muss sichtbar angebracht werden.
- Elektrofahrzeuge: Auch Elektrofahrzeuge benötigen für Autobahnnutzung eine gültige Vignette, da keine Befreiung vorgesehen ist.
Ausnahmen und besondere Fälle
1. Fahrzeuge mit Sondergenehmigungen
2. Fahrten auf Ausfahrten und Zufahrten
3. Ausnahmen für Kurzstrecken
4. Saisonale Sonderregelungen
5. Fahrzeuge mit ausländischen Kurzzeitkennzeichen
6. Fahrt mit Anhänger
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