Geltungsbereich der Vignette in Österreich

Karte der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen mit Vignettenpflicht
Übersichtskarte: Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich mit Vignettenpflicht

Die österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz wird von der ASFINAG betrieben und umfasst über 2.200 Kilometer. Für die Nutzung dieser Strecken ist eine gültige Vignette verpflichtend. Die Vignette gilt auf allen Autobahnen (Autobahnen sind mit einem blauen Schild und einem weißen A plus Nummer gekennzeichnet) und Schnellstraßen (Schnellstraßen sind mit einem grünen Schild und einem weißen S plus Nummer gekennzeichnet). Ohne gültige Vignette drohen empfindliche Strafen.

Diese Seite informiert Sie umfassend über den Geltungsbereich der Vignette, zeigt die Aufteilung der Autobahnen nach Bundesländern und erklärt wichtige Besonderheiten und Ausnahmen, die Sie beim Fahren in Österreich beachten sollten.

Autobahnen nach Bundesländern

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Autobahn- und Schnellstraßenabschnitte in den neun österreichischen Bundesländern, auf denen die Vignettenpflicht gilt:

Bundesland Wichtige Autobahnen & Schnellstraßen Gesamtlänge (km)
Wien A23 (Südosttangente), A4 (Ostautobahn) ca. 50
Niederösterreich A1 (Westautobahn), A2 (Südautobahn), A21 (Wiener Außenring Autobahn), S1 (Wiener Außenring Schnellstraße) ca. 550
Oberösterreich A1 (Westautobahn), A8 (Innkreisautobahn), A9 (Pyhrnautobahn) ca. 430
Salzburg A1 (Westautobahn), A10 (Tauern Autobahn), A8 (Innkreisautobahn) ca. 320
Tirol A12 (Inntal Autobahn), A13 (Brenner Autobahn)* ca. 280
Vorarlberg A14 (Rheintal/Walgau Autobahn), S16 (Arlberg Schnellstraße) ca. 120
Kärnten A2 (Südautobahn), A10 (Tauern Autobahn), S37 (Klagenfurter Schnellstraße) ca. 250
Steiermark A2 (Südautobahn), A9 (Pyhrnautobahn), S6 (Semmering Schnellstraße) ca. 460
Burgenland A4 (Ostautobahn), S31 (Burgenland Schnellstraße) ca. 110

* Die Brenner Autobahn (A13) ist eine Sonderstrecke mit gesonderter Maut.

Lokale Besonderheiten und wichtige Hinweise

  • Brenner Autobahn (A13): Diese Strecke ist nicht über die Vignette abgedeckt. Für die Nutzung ist eine separate Streckenmaut zu entrichten, die elektronisch oder an Mautstellen bezahlt wird.
  • Tunnel mit Zusatzgebühren: Einige Tunnel wie der Gleinalmtunnel (A9), der Katschbergtunnel (A10) und der Arlbergtunnel (S16) erheben eine zusätzliche Tunnelmaut, unabhängig von der Vignette.
  • Straßen ohne Vignettenpflicht: Nicht alle Autobahnen und Schnellstraßen benötigen eine Vignette. Insbesondere kurze Zufahrten, Umfahrungen oder Stadtautobahnen wie die Wiener Außenring Schnellstraße S1 können Ausnahmen sein. Bitte vor Fahrtbeginn informieren.
  • Grenzübergänge: Die Vignette ist nur innerhalb Österreichs gültig. Für die Einreise aus Nachbarländern benötigen Fahrzeuge die Vignette ab der ersten Vignettenpflichtigen Strecke im Inland. An Grenzübergängen sind oft Hinweisschilder zur Vignettenpflicht angebracht.
  • Winterregelungen: Im Winter gelten besondere Vorschriften, z.B. Schneekettenpflicht auf bestimmten Strecken. Die Vignette bleibt aber für die Autobahnnutzung verpflichtend.
  • Besonderheiten für LKW und Nutzfahrzeuge: Für schwere Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gilt statt der Vignette die kilometerabhängige Maut (GO-Maut). Motorräder sind von der Maut ausgenommen, benötigen aber dennoch spezielle Vignetten.
  • Motorräder: Motorräder brauchen eine spezielle Vignette, die günstiger ist als für PKW. Die Geltungsbereiche sind identisch, die Vignette muss sichtbar angebracht werden.
  • Elektrofahrzeuge: Auch Elektrofahrzeuge benötigen für Autobahnnutzung eine gültige Vignette, da keine Befreiung vorgesehen ist.

Ausnahmen und besondere Fälle

1. Fahrzeuge mit Sondergenehmigungen

Einige landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit, wenn sie ausschließlich auf bestimmten Strecken oder zu besonderen Zwecken unterwegs sind.

2. Fahrten auf Ausfahrten und Zufahrten

Das Befahren von Ausfahrten und Zufahrten zu/von Autobahnen oder Schnellstraßen ist auch ohne Vignette erlaubt, sofern der Hauptweg nicht befahren wird.

3. Ausnahmen für Kurzstrecken

Manche kurze Schnellstraßenabschnitte, die als Umfahrungen dienen, sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Das betrifft z.B. einige Ortsumfahrungen.

4. Saisonale Sonderregelungen

In einigen Regionen gelten je nach Saison unterschiedliche Vorschriften, besonders im Winter bei Schneefahrbahn oder Lawinengefahr.

5. Fahrzeuge mit ausländischen Kurzzeitkennzeichen

Fahrzeuge mit ausländischen Kurzzeitkennzeichen müssen ebenfalls eine gültige Vignette besitzen, wenn sie auf mautpflichtigen Strecken fahren.

6. Fahrt mit Anhänger

Für Anhänger wird keine separate Vignette benötigt – die Vignette des Zugfahrzeugs gilt für den gesamten Zug.

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